Adoptionsfragebogen – Dein erster Schritt zur Adoption

Du möchtest einem Tier ein liebevolles Zuhause schenken? Unser Adoptionsfragebogen hilft uns, das perfekte Match zwischen dir und deinem zukünftigen tierischen Begleiter zu finden. Bitte fülle den Fragebogen ehrlich und sorgfältig aus – so können wir sicherstellen, dass das Tier in ein geeignetes Umfeld kommt. Nach dem Absenden prüfen wir deine Angaben und melden uns schnellstmöglich bei dir. Vielen Dank für dein Interesse an einer Adoption!

Abschnitt 1: Persönliche Angaben

Abschnitt 2: Beschreibung der Wohnsituation

Zusatzfragen für Hunde

Zusatzfragen für Katzen

Abschnitt 3: Angaben und Vorstellungen zum Tier

Abschnitt 4: Verhalten bei Problemen

Zusätzliche Informationen:

  • Innerhalb von 7 Tagen muss ein Hund bei der Wohngemeinde angemeldet werden
  • Der SKN/KAL/Hundekurse ist seit 2017 Kantonal geregelt
  • Je nach Hunderasse und/oder Grösse und/oder Gewicht des Hundes existieren in der Schweiz Reglemente über die Art und/oder Anzahl Kursbesuche, welche obligatorisch sind. (Sie sind kantonal unterschiedlich, Ihre Wohngemeinde gibt Ihnen Auskunft. Infos findet ihr auch auf www.tierimrecht.org)
  • Ein Hund darf die ersten 8 Wochen nicht von der Leine gelassen werden (Empfehlung Biothane Schleppleine). 
  • Die Verwendung eines Geschirrs und eines Halsbandes als Doppelsicherung (Sicherheitsgeschirr) ist zu Beginn vorgeschrieben. Später ist ein Geschirr empfohlen. Von Flexileinen wird abgeraten!
  • Es ist möglich, dass das Tier während der Eingewöhnungsphase nicht stubenrein ist und nicht alleine bleiben kann. Tipps können Dir unsere Hundetrainer geben.
  • Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen.
  • Es werden Nachkontrollen durchgeführt.
  • Die Tierhalter informieren LiSa-Pfotenhilfe umgehend bei Änderungen Ihrer Daten (Adressänderung etc.)
  • Bei Entlaufen oder Hinschied des Tieres wird umgehend LiSa-Pfotenhilfe informiert.
  • Kann das Tier nicht mehr bei den Tierhaltern bleiben, MUSS es an LiSa-Pfotenhilfe zurückgegeben werden.
  • Bei einer Rückgabe des Tieres werden die bezahlte Schutzgebühr und Tierarztkosten sowie sonstige Aufwände nicht erstattet.

Datenschutz

Der Verein LiSa-Pfotenhilfe Schweiz verpflichtet sich, deine Daten vertraulich zu behandeln. Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre, sowie Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft, noch weitergegeben. Die von dir zur Verfügung gestellten (personenbezogenen) Daten verwenden wir im Allgemeinen um deine Anfragen zu beantworten, deine Gesuche zu bearbeiten oder dir Zugang zu bestimmten Informationen oder Angeboten zu verschaffen.

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