VERTRAG & BEDINGUNGEN
Im nachfolgenden Text wird auf die explizite Verwendung des Wortes Microblading verzichtet und stattdessen „Permanent Make-Up“ geschrieben. Gemeint ist beides, je nach Behandlung.
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die in Ziffer 3. dieses Vertrages detaillierte Permanent Make-Up Behandlung durch das Studio beim Kunden.
Das Studio verpflichtet sich, das vom Kunden gewünschte Permanent Make-Up ordnungsgemäß und nach gesundheitstechnischen Vorschriften an der vereinbarten Hautstelle anzubringen.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Studio hierfür eine Vergütung in Höhe der vereibarten (Preisliste) Summe zu zahlen und diese unmittelbar nach der Abnahme des Permanent Make-Up zu entrichten.
Die Abnahme hat unmittelbar nach der Durchführung der Behandlung durch das Studio schriftlich zu erfolgen. Etwaige Mängel sind jeweils festzuhalten.
2. Gesundheitsfragen
Um Ihre Pigmentierung optimal durchführen zu können, bitten wir, die nachstehenden Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten:
3. Vertragliche Leistungen
Siehe Auswahl im nächsten Feld nach den Vertragsbedingungen / diese Auswahl ist Vertragsbestandteil.
4. Gewährleistung
Das Studio haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und von Vorsatz sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das Studio nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Die Regelungen dieses Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Aufklärung
Der Kunde ist von dem Studio über die spezifischen Gefahren der Pigmentierungsbehandlung eingehend und ausführlich informiert worden. Insbesondere wurde der Kunde auf folgende Gefahren hingewiesen:
Es kann bei der Pigmentierung, auch unter Beachtung aller gebotenen Sorgfalt der Kunst, zu Verletzungen kommen.
Trotz modernster Farben können in Einzelfällen allergische Reaktionen vorkommen. Der Kunde ist sich dessen bewusst und trägt diesbezüglich allein die Verantwortung.
Während und nach der Pigmentierung kann es vorübergehend zu leichten Schwellungen, Rötungen und/oder Juckreiz kommen. Diese klingen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit wieder ab.
Je nach Hautbeschaffenheit können sich nach der Verheilung der Erstarbeit Strichführungen mit der Wundverkrustung herauslösen und die Farbstärke kann sich je nach Farbauswahl verringern oder vertiefen.
Jede Haut ist unterschiedlich und nimmt daher unterschiedlich Farbpigmente auf. Eine Erfolgsgarantie für die Behandlung kann daher nicht gegeben werden.
In den ersten Tagen ist das Permanent Make-Up um einiges kräftiger als das abgeheilte Endergebnis. Je nach Beschaffenheit der Haut muss man mit Farbabweichungen rechnen und es kann sein, dass Nacharbeit/en nötig sind.
Die Mindest- und Maximaldauer der Haltbarkeit der Pigmentierung kann nicht verbindlich bestimmt oder garantiert werden. Jegliche Nachbehandlung ist erst nach 4 Wochen möglich, solange dauert die Verheilungsphase. Nach dieser Phase ist die Farbentwicklung abgeschlossen, so dass der komplette Farbgrad sichtbar ist.
Ein Permanent Make-Up ist immer eine Verwundung der Haut. Behandeln Sie diese entsprechend sorgfältig und schonend, damit diese ohne Komplikationen verheilen kann. Mangelnde Pflege der in der Abheilung befindlichen Haut kann zu qualitativen Verlusten des Permanent Make-Up führen, die nicht in die Verantwortung des Studios fallen.
Der Kunde wird aufgefordert, in den nächsten 14 Tagen folgendes zu beachten:
- Die Pigmentierung darf nicht mit Wasser, Seife, Kosmetika oder ähnlichem in Berührung kommen und nicht mit dem Fingern berührt werden.
- Die Nachbehandlungscreme darf nur dünn und mit dem Q-Tipp aufgetragen werden.
- Vor dem Auftragen die Pigmentierung vorsichtig mit einem feuchten Wattepad reinigen.
- Verwenden Sie bitte keine anderen Heil- und Aftercare Cremes.
- Zur Nachpflege bitte nur die empfohlenen Produkte verwenden.
- Solarium, Schwimmen, Sauna, Schwitzen (Sport) und übermäßiges Sonnen sind zu unterlassen.
Bei Nichbeachtung könnte dies Infektionen oder andere Komplikation hervorrufen.
Das Studio schließt jegliche Haftung für falsche oder falsch verstandene Nachsorge aus.
6. Unwirksame Bestimmung
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch die jeweilige Regelung ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise, den von den Vertragsparteien mir dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Willen an nächsten kommt.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstrand ist Amtsgericht Stuttgart
8. Bestätigung
Ich bestätige, die oben stehenden Informationen gelesen und verstanden zu haben. Alle meine Fragen wurden vollständig und mir verständlich beantwortet.
Ich wurde über den Behandlungsablauf, die Nachbetreuung und alle Produkte ausgiebig aufgeklärt und erkläre mich damit einverstanden. Ich habe keine weiteren Fragen oder Einwände.
Da das Tätowieren laut §223 StGB Körperverletzung ist, willige ich mit meiner Unterschrift entsprechend §228 StGB ausdrücklich in die Körperverletzung ein.